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X-WR-CALDESC:Gesetzliche KSK-Fristen (Entgeltmeldung, Vorauszahlung). Infor
 mationsangebot von KSKlar, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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 ag 40 Euro nicht übersteigt (§ 27 Abs. 3 KSVG). Fällt dieses Datum auf 
 einen Samstag\, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag\, verschiebt sich die F
 rist auf den nächsten Werktag (§ 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X).\n\nRechtsgrund
 lage: § 27 Abs. 2 KSVG. Stand der Angaben: 14.07.2026\, Änderungen bei k
 ünftigen Gesetzesnovellen vorbehalten.\n\nDiese Angabe ist eine allgemein
 e Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Aktuelle Fris
 ten und Erläuterungen: https://ksklar.de/ksk-fristen
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 ag 40 Euro nicht übersteigt (§ 27 Abs. 3 KSVG). Fällt dieses Datum auf 
 einen Samstag\, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag\, verschiebt sich die F
 rist auf den nächsten Werktag (§ 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X).\n\nRechtsgrund
 lage: § 27 Abs. 2 KSVG. Stand der Angaben: 14.07.2026\, Änderungen bei k
 ünftigen Gesetzesnovellen vorbehalten.\n\nDiese Angabe ist eine allgemein
 e Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Aktuelle Fris
 ten und Erläuterungen: https://ksklar.de/ksk-fristen
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 einen Samstag\, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag\, verschiebt sich die F
 rist auf den nächsten Werktag (§ 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X).\n\nRechtsgrund
 lage: § 27 Abs. 2 KSVG. Stand der Angaben: 14.07.2026\, Änderungen bei k
 ünftigen Gesetzesnovellen vorbehalten.\n\nDiese Angabe ist eine allgemein
 e Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Aktuelle Fris
 ten und Erläuterungen: https://ksklar.de/ksk-fristen
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 ag 40 Euro nicht übersteigt (§ 27 Abs. 3 KSVG). Fällt dieses Datum auf 
 einen Samstag\, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag\, verschiebt sich die F
 rist auf den nächsten Werktag (§ 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X).\n\nRechtsgrund
 lage: § 27 Abs. 2 KSVG. Stand der Angaben: 14.07.2026\, Änderungen bei k
 ünftigen Gesetzesnovellen vorbehalten.\n\nDiese Angabe ist eine allgemein
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 ag 40 Euro nicht übersteigt (§ 27 Abs. 3 KSVG). Fällt dieses Datum auf 
 einen Samstag\, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag\, verschiebt sich die F
 rist auf den nächsten Werktag (§ 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X).\n\nRechtsgrund
 lage: § 27 Abs. 2 KSVG. Stand der Angaben: 14.07.2026\, Änderungen bei k
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 ag 40 Euro nicht übersteigt (§ 27 Abs. 3 KSVG). Fällt dieses Datum auf 
 einen Samstag\, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag\, verschiebt sich die F
 rist auf den nächsten Werktag (§ 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X).\n\nRechtsgrund
 lage: § 27 Abs. 2 KSVG. Stand der Angaben: 14.07.2026\, Änderungen bei k
 ünftigen Gesetzesnovellen vorbehalten.\n\nDiese Angabe ist eine allgemein
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 ag 40 Euro nicht übersteigt (§ 27 Abs. 3 KSVG). Fällt dieses Datum auf 
 einen Samstag\, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag\, verschiebt sich die F
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DESCRIPTION:Entgeltmeldung für das Vorjahr an die Künstlersozialkasse. F
 ällt dieses Datum auf einen Samstag\, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag\
 , verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 26 Abs. 3 Satz 1
  SGB X).\n\nRechtsgrundlage: § 27 Abs. 1 KSVG. Stand der Angaben: 14.07.2
 026\, Änderungen bei künftigen Gesetzesnovellen vorbehalten.\n\nDiese An
 gabe ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuer
 beratung. Aktuelle Fristen und Erläuterungen: https://ksklar.de/ksk-frist
 en
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 ag 40 Euro nicht übersteigt (§ 27 Abs. 3 KSVG). Fällt dieses Datum auf 
 einen Samstag\, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag\, verschiebt sich die F
 rist auf den nächsten Werktag (§ 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X).\n\nRechtsgrund
 lage: § 27 Abs. 2 KSVG. Stand der Angaben: 14.07.2026\, Änderungen bei k
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DESCRIPTION:Monatliche KSK-Vorauszahlung fällig. Entfällt\, wenn der Betr
 ag 40 Euro nicht übersteigt (§ 27 Abs. 3 KSVG). Fällt dieses Datum auf 
 einen Samstag\, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag\, verschiebt sich die F
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 rist auf den nächsten Werktag (§ 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X).\n\nRechtsgrund
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 einen Samstag\, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag\, verschiebt sich die F
 rist auf den nächsten Werktag (§ 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X).\n\nRechtsgrund
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 ag 40 Euro nicht übersteigt (§ 27 Abs. 3 KSVG). Fällt dieses Datum auf 
 einen Samstag\, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag\, verschiebt sich die F
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 ällt dieses Datum auf einen Samstag\, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag\
 , verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 26 Abs. 3 Satz 1
  SGB X).\n\nRechtsgrundlage: § 27 Abs. 1 KSVG. Stand der Angaben: 14.07.2
 026\, Änderungen bei künftigen Gesetzesnovellen vorbehalten.\n\nDiese An
 gabe ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuer
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 einen Samstag\, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag\, verschiebt sich die F
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 ag 40 Euro nicht übersteigt (§ 27 Abs. 3 KSVG). Fällt dieses Datum auf 
 einen Samstag\, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag\, verschiebt sich die F
 rist auf den nächsten Werktag (§ 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X).\n\nRechtsgrund
 lage: § 27 Abs. 2 KSVG. Stand der Angaben: 14.07.2026\, Änderungen bei k
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