Was zählt 2026 zur Künstlersozialabgabe?
Lesezeit: 8 min · Aktualisiert: 2026-04-27
Dieser Artikel informiert über rechtliche Themen rund um die Künstlersozialabgabe nach KSVG. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihnen bzw. Ihrem Steuerberater.
Die Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe klingt einfach: gezahlte Entgelte an selbstständige Künstler und Publizisten. In der Praxis entstehen die Fehler aber fast immer an den Rändern: gemischte Rechnungen, Reisekosten, Material, Lizenzen, Pauschalen und Werkverträge.
Lesen Sie zuerst wer KSK-pflichtig ist, wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen überhaupt unter das KSVG fällt.
Grundregel: Nur das Netto-Honorar zählt
KSK-pflichtig ist das Netto-Honorar für die künstlerische oder publizistische Leistung. Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Ebenfalls nicht zur Bemessungsgrundlage gehören getrennt ausgewiesene Reisekosten, Materialkosten, Porto, Druckkosten oder reine Lizenzgebühren.
Wichtig ist die Dokumentation. Wenn eine Rechnung nur eine Pauschale ausweist, kann die KSK im Zweifel die komplette Summe als abgabepflichtig behandeln. Eine saubere Aufteilung in Honorar, Reisekosten, Material und Lizenzen reduziert dieses Risiko.
Typische Leistungen, die zählen
| Leistung | Beispiel | KSK-pflichtig? |
|---|---|---|
| Text und Redaktion | Website-Texte, Pressemitteilung, Lektorat | Ja |
| Design | Logo, Kampagnenmotiv, Layout, UI-Konzept | Ja |
| Fotografie | Auftragsfotos, Bildbearbeitung | Ja |
| Musik | Komposition, Jingle, Live-Auftritt | Ja |
| Darstellende Kunst | Moderation, Schauspiel, Performance | Ja |
| Webdesign | Gestaltung, UX, Screendesign | Ja |
| Reine Programmierung | Backend, API, technische Umsetzung | Nein |
Bei Webprojekten ist die Trennung besonders wichtig. Ein Screendesign oder UX-Konzept kann KSK-pflichtig sein, reine technische Implementierung ohne gestalterischen Anteil normalerweise nicht.
Was nicht zur Bemessungsgrundlage gehört
- Umsatzsteuer
- getrennt ausgewiesene Reisekosten
- getrennt ausgewiesene Materialkosten
- Porto, Druck, Papier oder Datenträger
- reine Lizenzgebühren, zum Beispiel Stockfoto-Nutzung
- Rabatte, Skonti und Stornierungen
Wenn solche Posten nicht getrennt ausgewiesen sind, bleibt die Rechnung angreifbar. Die beste Praxis ist daher: Künstlerisches Honorar immer als eigene Position führen.
Gemischte Rechnungen aufteilen
Beispiel: Eine Designerin berechnet 5.000 EUR netto für Logo-Entwurf und technische Website-Umsetzung.
| Position | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| Logo-Entwurf | 2.000 EUR | KSK-pflichtig |
| UX- und Screendesign | 1.000 EUR | KSK-pflichtig |
| Reine Programmierung | 2.000 EUR | nicht KSK-pflichtig |
Die Bemessungsgrundlage liegt in diesem Beispiel bei 3.000 EUR, nicht bei 5.000 EUR. Ohne nachvollziehbare Aufteilung kann die KSK aber die Vollsumme ansetzen.
Werte für 2026
Für 2026 gilt ein KSK-Abgabesatz von 4,9 %. Für gelegentliche Eigenwerber-Aufträge ist die Bagatellgrenze auf 1.000 EUR angehoben. Diese Grenze ersetzt keine Dokumentation: Sie müssen trotzdem zeigen können, warum eine Zahlung nicht in die Bemessungsgrundlage aufgenommen wurde.
Praktische Checkliste
- Rechnung auf Netto-Honorar prüfen.
- Rechtsform des Auftragnehmers klären: natürliche Person oder Personengesellschaft.
- Leistung als künstlerisch, publizistisch oder technisch einordnen.
- Nicht abgabepflichtige Nebenposten getrennt dokumentieren.
- Gemischte Rechnungen vor der Entgeltmeldung aufteilen.
- Ergebnis für eine spätere DRV-Prüfung nachvollziehbar speichern.
KSKlar automatisiert genau diese Schritte: Rechnungen werden importiert, relevante Posten erkannt und die Bemessungsgrundlage für die Entgeltmeldung vorbereitet. Für die Berechnung lesen Sie weiter: KSK-Abgabe berechnen.
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