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Grenzfälle

Militärexperte und KSK: was Verwerter zahlen

Ob ein Militärexperte unter die KSK-Abgabe fällt, hängt nicht vom Dienstgrad ab, sondern von der Leistung. Wer publizistische Inhalte liefert, löst Abgabepflicht aus. Verwerter zahlen 5,0 % (2025) bzw. 4,9 % (2026) auf das Entgelt ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer.

Philip van Appeldorn

Philip van Appeldorn

• 5 min

Militärexperte und KSK: was Verwerter zahlen: KI-generiertes Titelbild
KI-generiert (Recraft V3)

Dieser Artikel informiert über rechtliche Themen rund um die Künstlersozialabgabe nach KSVG. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihnen bzw. Ihrem Steuerberater.

Militärexperte und KSK: worum geht es hier?

Ob ein Militärexperte unter die Künstlersozialabgabe fällt, hängt nicht von seinem Dienstgrad ab, sondern von der Leistung, die er erbringt. Schreibt er einen Artikel, produziert er ein Schulungsvideo oder spricht er als Buchautor auf einer Podiumsdiskussion, kann Abgabepflicht entstehen. Für abgabepflichtige Verwerter gilt: Das Honorar löst die KSK-Abgabe aus, sobald die beauftragte Leistung künstlerischer oder publizistischer Natur ist.

Militärexperten sind eine bunte Gruppe. Darunter fallen pensionierte Generale, die Memoiren verfassen, Sicherheitsanalysten, die für Nachrichtenmagazine kolumnieren, oder Strategieberater, die Whitepaper für Verlage schreiben. Was sie verbindet: Ihr Wissen klingt nach Sachverstand, ihre Leistung kann dennoch unter § 2 KSVG fallen. Genau diese Unterscheidung kostet Unternehmen bei Betriebsprüfungen oft bares Geld.


Wann ist ein Militärexperte publizistisch tätig?

Ein Militärexperte ist publizistisch tätig, wenn er Inhalte für die Öffentlichkeit aufbereitet: Bücher, Artikel, Podcasts, Hörfunkbeiträge, Lehrfilme oder Newsletterstrecken. Entscheidend ist nicht der Inhalt (Kriegsgeschichte, Geopolitik, Rüstungstechnik), sondern die Form der Leistung.

Das KSVG unterscheidet in § 2 zwischen künstlerischer und publizistischer Tätigkeit. Militärexperten bewegen sich fast immer im publizistischen Bereich: Sie informieren, kommentieren, analysieren. Der Bundessozialhilferecht und die BSG-Rechtsprechung haben klargestellt, dass auch Sachbuchautoren und Fachjournalisten, die primär Wissen vermitteln, als Publizisten einzustufen sind.

Typische publizistische Leistungen von Militärexperten:

  • Verfassen von Fachartikeln und Kolumnen für Verlage oder Medienunternehmen
  • Autorenschaft an Sachbüchern und Studien
  • Moderation oder Kommentierung in Videoproduktionen
  • Erstellung von Schulungs- oder E-Learning-Skripten

Zahlt Ihr Unternehmen Honorar für eine dieser Leistungen, prüfen Sie die KSK-Abgabepflicht. Den schnellsten Überblick über Ihre Situation erhalten Sie mit dem KSK-Pflicht-Check.


Wann ist ein Militärexperte NICHT abgabepflichtig?

Nicht jede Dienstleistung eines Militärexperten löst Abgabepflicht aus. Ob eine Beratungsleistung abgabepflichtig ist, hängt davon ab, ob sie unter § 2 KSVG fällt: Publizistische oder lehrende Tätigkeiten, die erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend erbracht werden, können abgabepflichtig sein, auch wenn sie als "Beratung" bezeichnet werden. Interne Gutachten ohne öffentliche Verwertung oder rein operative Sicherheitsdienstleistungen fallen in der Regel nicht unter § 2 KSVG, sofern kein öffentlichkeitswirksames Werk oder keine publizistische Leistung entsteht.

Konkrete Gegenbeispiele:

LeistungAbgabepflichtig?
Sicherheitsschulung als Trainer (ohne Skripterstellung)Eher nein
Gutachten für ein Behördenreferat (intern, kein Verlag)Eher nein
Buchmanuskript für einen VerlagJa
Podcast-Folge als Gastautor für ein MedienhausJa
Keynote auf Unternehmenskonferenz (ohne schriftliche Fassung)Grenzfall, siehe unten
Schulungsvideo-Skript für ein E-Learning-UnternehmenJa
Operative Sicherheitsberatung (z.B. Krisenmanagement vor Ort, ohne publizistisches Werk)In der Regel nein, sofern keine künstlerische oder publizistische Leistung erbracht wird

Die Abgrenzung ist nicht immer trennscharf. Erstellt der Experte für die Keynote ein eigenes Skript, das das Unternehmen weiterverwendet, rückt die Leistung wieder in die Nähe des Publizistischen. Im Zweifel gilt: lieber genauer hinschauen als bei der nächsten DRV-Prüfung überrascht werden.


Was zählt zur Bemessungsgrundlage bei Militärexperten?

Bemessungsgrundlage ist das gesamte Entgelt inklusive aller Nebenkosten, jedoch ohne die in der Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer (§ 25 KSVG). Reisekostenerstattungen und Spesen zählen nur dann nicht dazu, wenn sie echte durchlaufende Posten sind und nicht Teil der vereinbarten Vergütung. Gezahlt werden die Abgaben vom Verwerter, also von Ihrem Unternehmen, nicht vom Experten selbst.

Für 2025 gilt ein Abgabesatz von 4,9 %, für 2026 von 4,9 % (BGBl. I 2025 Nr. 220). Ein Beispiel: Zahlen Sie einem Militärexperten 4.000 Euro (ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer) für ein Buchkapitel, schulden Sie der Deutschen Rentenversicherung Künstlersozialkasse 2025 insgesamt 200 Euro KSK-Abgabe (4.000 Euro × 4,9 %). 2026 wären es 196 Euro (4.000 Euro × 4,9 %).

Beachten Sie: Die Bagatellgrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr (§ 24 Abs. 2 Satz 2 KSVG) gilt nur für Eigenwerber und Generalklausel-Fälle. Typische Verwerter wie Verlage oder Medienunternehmen zahlen ab dem ersten Euro. Wer regelmäßig Militärexperten beauftragen, sollte die Honorare daher vollständig erfassen und monatlich vorauszahlen. Wie Sie die Abgabe im Detail berechnen, erklärt der KSK-Rechner.


Wo liegt die Abgrenzung zu militärischen Beratern?

Die Abgrenzung zwischen Publizist und Berater ist das häufigste Streitfeld bei Militärexperten. Publizisten erzeugen öffentlichkeitswirksame Inhalte. Berater lösen operative Probleme für einen einzelnen Auftraggeber, ohne dass ein Werk für die Öffentlichkeit entsteht.

Ein pensionierter General, der einem Unternehmen eine interne Risikoanalyse liefert, die nicht veröffentlicht wird, handelt als Berater, nicht als Publizist. Dieselbe Person, die denselben Inhalt als Sachbuchkapitel für einen Verlag aufbereitet, handelt als Publizist. Die Verwertungsabsicht und die Form der Nutzung entscheiden.

Tricky wird es bei Hybridleistungen: Der Experte berät intern und darf den Inhalt anschließend selbst publizieren. Hier empfiehlt sich eine vertragliche Klarstellung, welcher Teil der Vergütung auf welche Leistung entfällt. Das kann den abgabepflichtigen Honoraranteil reduzieren, schützt aber nur dann, wenn die Aufteilung wirtschaftlich plausibel und dokumentiert ist.

Weitere Grenzfälle finden Sie in den Wissensartikeln zu ausländischen Künstlern und KSK sowie zu KI-Content und KSK, denn auch dort entstehen ähnliche Abgrenzungsfragen.


Welche Verwerter betrifft das besonders?

Abgabepflichtig sind vor allem Unternehmen, die Militärexperten für öffentlichkeitswirksame Leistungen beauftragen. Konkret:

  • Verlage und Redaktionen: beauftragen Buchautoren, Kolumnisten oder Investigativjournalisten mit sicherheitspolitischem Schwerpunkt
  • Podcast- und Medienproduktionen: laden Militärexperten als Gastautoren oder Skript-Lieferanten ein
  • E-Learning-Anbieter: beauftragen Experten mit der Erstellung von Schulungsskripten oder Videodrehbüchern
  • PR- und Kommunikationsagenturen: lassen Fachleute Whitepapers oder Gastbeiträge für Kundenmedien verfassen
  • Konferenzveranstalter: die Redner beauftragen und schriftliche Beiträge zur Nachverwertung erhalten

Wer zu den klassischen abgabepflichtigen Verwertern gehört, zahlt ab dem ersten Euro. Weitere Informationen zur Frage, welche Leistungen in die Bemessungsgrundlage fließen, finden Sie im Wissensartikel was zählt zur KSK.


Was passiert bei unterlassener Meldung?

Die DRV kann rückwirkend bis zu 4 Jahre prüfen (§ 25 Abs. 1 SGB IV), bei vorsätzlicher Vorenthaltung bis zu 30 Jahre. Nachzahlungen werden mit Säumniszuschlägen belegt. Für Unternehmen, die Militärexperten regelmäßig für publizistische Leistungen beauftragen und die Abgabe nicht abführen, kann das bei einer Betriebsprüfung teuer werden.

Die Entgeltmeldung ist bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen. Vorauszahlungen sind jeweils zum 10. des Folgemonats fällig. Wer unsicher ist, ob seine bisherige Praxis korrekt war, sollte das eigeninitiativ klären, bevor die Prüfung beginnt.

Häufige Fragen

Fällt ein Militärexperte, der einen Vortrag hält, unter die KSK-Abgabepflicht?

Das kommt auf den Umfang der Leistung an. Ein reiner mündlicher Vortrag ohne schriftliche Vorlage ist ein Grenzfall. Stellt der Experte dem Unternehmen ein eigenes Skript oder Manuskript zur Nachverwertung zur Verfügung, rückt die Leistung in den publizistischen Bereich und kann abgabepflichtig sein.

Was ist die Bemessungsgrundlage für die KSK-Abgabe bei Militärexperten?

Bemessungsgrundlage ist das gesamte Entgelt inklusive aller Nebenkosten, jedoch ohne die in der Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer (§ 25 KSVG). Der Verwerter zahlt die Abgabe, nicht der Experte selbst.

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe 2025 und 2026?

2025 beträgt der Abgabesatz 5,0 %, 2026 sinkt er auf 4,9 % (BGBl. I 2025 Nr. 220). Auf ein Honorar von 4.000 Euro entfallen 2025 also 200 Euro, 2026 sind es 196 Euro.

Gilt die Bagatellgrenze von 1.000 Euro auch für Verlage und Medienunternehmen?

Nein. Die Bagatellgrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr (§ 24 Abs. 2 Satz 2 KSVG) gilt nur für Eigenwerber und Generalklausel-Fälle. Klassische Verwerter wie Verlage oder Medienunternehmen zahlen ab dem ersten Euro.

Ist eine interne Risikoanalyse eines Militärexperten abgabepflichtig?

In der Regel nicht, sofern die Analyse ausschließlich intern genutzt und nicht veröffentlicht wird. Sobald der Inhalt öffentlich verwertet oder publizistisch aufbereitet wird, kann Abgabepflicht entstehen.

Was passiert, wenn ein Unternehmen die KSK-Abgabe für Militärexperten nicht gemeldet hat?

Die DRV kann rückwirkend bis zu 4 Jahre prüfen (§ 25 Abs. 1 SGB IV), bei vorsätzlicher Vorenthaltung bis zu 30 Jahre. Nachzahlungen werden mit Säumniszuschlägen belegt. Es empfiehlt sich, die Situation eigeninitiativ zu klären, bevor eine Prüfung beginnt.

Können Beratungsleistungen von Militärexperten abgabepflichtig sein?

Ja, das ist möglich. Ob eine Beratungsleistung unter § 2 KSVG fällt, hängt davon ab, ob sie publizistischen oder lehrenden Charakter hat und erwerbsmäßig sowie nicht nur vorübergehend erbracht wird. Die bloße Bezeichnung als 'Beratung' schließt Abgabepflicht nicht aus.

Wie werden Hybridleistungen eines Militärexperten (Beratung und Publikation) abgerechnet?

Erbringt ein Militärexperte sowohl operative Beratung als auch publizistische Leistungen, empfiehlt sich eine vertragliche Aufteilung des Honorars auf die jeweiligen Leistungsanteile. Nur der publizistische Anteil ist abgabepflichtig, sofern die Aufteilung wirtschaftlich plausibel und dokumentiert ist.

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