Wie wird die Künstlersozialabgabe berechnet?
Die Künstlersozialabgabe ist ein fester Prozentsatz auf das Netto-Honorar, das ein Unternehmen an selbstständige Künstler und Publizisten zahlt. Die Formel lautet:
Künstlersozialabgabe = Netto-Honorar × Abgabesatz
Für 2026 gilt ein Abgabesatz von 4,9 %. Auf ein Netto-Honorar von 5.000 Euro fallen also 245 Euro Künstlersozialabgabe an (5.000 × 4,9 %). Der Rechner oben nimmt Ihnen diese Rechnung für jeden beliebigen Betrag ab.
Brutto oder Netto? Die Bemessungsgrundlage
Grundlage ist das Netto-Honorar ohne Umsatzsteuer (§ 25 KSVG). Nicht in die Bemessungsgrundlage fließen die Umsatzsteuer sowie gesondert ausgewiesene Reisekosten, Material- und reine Lizenzkosten. Bei gemischten Rechnungen zählt nur der künstlerische oder publizistische Honoraranteil.
Bagatellgrenze 2026: 1.000 Euro
Eigenwerber, also Unternehmen, die Kreative ausschließlich für die eigene Werbung beauftragen, zahlen erst ab einer Honorarsumme von mehr als 1.000 Euro pro Kalenderjahr (Freigrenze nach § 24 Abs. 3 KSVG). Verwerter wie Verlage, Werbeagenturen, Galerien oder Theater sind dagegen ab dem ersten Euro abgabepflichtig und haben keine Bagatellgrenze.
Abgabesätze im Zeitverlauf
| Zeitraum | Abgabesatz |
|---|---|
| 2018 bis 2022 | 4,2 % |
| 2023 bis 2025 | 5,0 % |
| 2026 | 4,9 % |
Der Abgabesatz wird jährlich per Verordnung festgelegt. Für 2026 wurde er von 5,0 auf 4,9 % gesenkt (BGBl. I 2025 Nr. 220).
Fristen: Vorauszahlung und Entgeltmeldung
Die monatliche Vorauszahlung ist jeweils zum 10. des Folgemonats fällig. Die jährliche Entgeltmeldung muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der Künstlersozialkasse eingehen.

