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Kostenloser KSK-Rechner

KSK-Rechner 2026

Berechnen Sie die Künstlersozialabgabe in Sekunden: Netto-Honorar eingeben, fällige Abgabe ablesen. Mit dem aktuellen Abgabesatz und der Bagatellgrenze für 2026.

Abgabesatz 2026: 4,9 %

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Hinweis: Bei Kleinunternehmer-Rechnungen ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer ist der volle Rechnungsbetrag maßgeblich.

Abgabesatz 2026: 4,9 %

Geben Sie einen Betrag ein, um die Abgabe zu berechnen.

Verwerter oder Eigenwerber?

  • Verwerter (Verlage, Werbeagenturen, Galerien, Theater): pflichtig ab dem ersten Euro, keine Bagatellgrenze.
  • Eigenwerber (Unternehmen, die Kreative für eigene Werbung beauftragen): Bagatellgrenze 1.000,00 €/Jahr für 2026, darunter keine Abgabe.

Die Berechnung dient zur Orientierung. Der aktuelle Abgabesatz kann sich jährlich ändern.

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Wie wird die Künstlersozialabgabe berechnet?

Die Künstlersozialabgabe ist ein fester Prozentsatz auf das Netto-Honorar, das ein Unternehmen an selbstständige Künstler und Publizisten zahlt. Die Formel lautet:

Künstlersozialabgabe = Netto-Honorar × Abgabesatz

Für 2026 gilt ein Abgabesatz von 4,9 %. Auf ein Netto-Honorar von 5.000 Euro fallen also 245 Euro Künstlersozialabgabe an (5.000 × 4,9 %). Der Rechner oben nimmt Ihnen diese Rechnung für jeden beliebigen Betrag ab.

Brutto oder Netto? Die Bemessungsgrundlage

Grundlage ist das Netto-Honorar ohne Umsatzsteuer (§ 25 KSVG). Nicht in die Bemessungsgrundlage fließen die Umsatzsteuer sowie gesondert ausgewiesene Reisekosten, Material- und reine Lizenzkosten. Bei gemischten Rechnungen zählt nur der künstlerische oder publizistische Honoraranteil. Bei Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG, die keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen, zählt nach unserer Einschätzung der volle Rechnungsbetrag zur Bemessungsgrundlage, da kein gesondert ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag zum Abzug vorliegt.

Bagatellgrenze 2026: 1.000 Euro

Eigenwerber, also Unternehmen, die Kreative ausschließlich für die eigene Werbung beauftragen, zahlen erst ab einer Honorarsumme von mehr als 1.000 Euro pro Kalenderjahr (Freigrenze nach § 24 Abs. 2 Satz 2 KSVG). Verwerter wie Verlage, Werbeagenturen, Galerien oder Theater sind dagegen ab dem ersten Euro abgabepflichtig und haben keine Bagatellgrenze.

Abgabesätze im Zeitverlauf

Der Abgabesatz wird jährlich per Verordnung festgelegt. Die vollständige Zeitreihe reicht bis 1983 zurück; in den Jahren 1989 bis 1999 galten statt eines Einheitssatzes vier spartenspezifische Sätze (Wort, Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst). Für 2026 wurde der Satz von 5,0 auf 4,9 % gesenkt (BGBl. I 2025 Nr. 220).

JahrAbgabesatzFundstelle
20264,9 %BGBl. 2025 I Nr. 220
20255,0 %BGBl. 2024 I Nr. 274
20245,0 %BGBl. 2023 I Nr. 240
20235,0 %BGBl. I 2022 Nr. 33
20224,2 %BGBl. I 2021 Nr. 65
20214,2 %BGBl. I 2020 Nr. 66
20204,2 %BGBl. I 2019 Nr. 32
20194,2 %BGBl. I 2018 Nr. 31
20184,2 %BGBl. I 2017 Nr. 54
20174,8 %BGBl. I 2016 Nr. 40, S. 1976
20165,2 %BGBl. I 2015 Nr. 36, S. 1570
20155,2 %BGBl. I 2014 Nr. 43, S. 1520
20145,2 %BGBl. I 2013 Nr. 57, S. 3618
20134,1 %BGBl. I 2012 Nr. 41, S. 1865
20123,9 %BGBl. I 2011 Nr. 47, S. 1831
20113,9 %BGBl. I 2010 Nr. 48, S. 1294
20103,9 %BGBl. I 2009 Nr. 54, S. 2840
20094,4 %BGBl. I 2008 Nr. 39, S. 1784
20084,9 %BGBl. I 2007 Nr. 48, S. 2287
20075,1 %BGBl. I 2006 Nr. 44, S. 2158
20065,5 %BGBl. I 2005 Nr. 54, S. 2609
20055,8 %BGBl. I 2004 Nr. 55, S. 2621
20044,3 %BGBl. I 2003 Nr. 62, S. 2736
20033,8 %BGBl. I 2002 Nr. 74, S. 4043
20023,8 %BGBl. I 2001 Nr. 51, S. 2586
20013,9 %BGBl. I 2000 Nr. 44, S. 1414
20004,0 %BGBl. I 1999 Nr. 58, S. 2534
1999vier Sparten-Sätze (siehe Diagramm)BGBl. I 1998 Nr. 66, S. 3045
1998vier Sparten-Sätze (siehe Diagramm)BGBl. I 1997 Nr. 65, S. 2364
1997vier Sparten-Sätze (siehe Diagramm)BGBl. I 1996 Nr. 49, S. 1490
1996vier Sparten-Sätze (siehe Diagramm)BGBl. I 1995 Nr. 49, S. 1163
1995vier Sparten-Sätze (siehe Diagramm)BGBl. I 1994 Nr. 64, S. 2574
1994vier Sparten-Sätze (siehe Diagramm)BGBl. I 1993 Nr. 51, S. 1661
1993vier Sparten-Sätze (siehe Diagramm)BGBl. I 1992 Nr. 44, S. 1651
1992vier Sparten-Sätze (siehe Diagramm)BGBl. I 1991 Nr. 63, S. 2133
1991vier Sparten-Sätze (siehe Diagramm)BGBl. I 1990 Nr. 50, S. 2114
1990vier Sparten-Sätze (siehe Diagramm)BGBl. I 1989 Nr. 45, S. 1779
1989vier Sparten-Sätze (siehe Diagramm)BGBl. I 1988 Nr. 63, S. 2606
19885,0 %BGBl. I 1987 Nr. 60, S. 2794
19875,0 %BGBl. I 1985 Nr. 63, S. 2474
19865,0 %BGBl. I 1985 Nr. 63, S. 2474
19855,0 %BGBl. I 1984 Nr. 41, S. 1255
19845,0 %BGBl. I 1981 Nr. 31, S. 705
19835,0 %BGBl. I 1981 Nr. 31, S. 705

Datensatz unter CC BY 4.0. Die Lizenz betrifft Auswahl und Struktur der Zusammenstellung. Die zugrundeliegenden Zahlen selbst sind gesetzliche Fakten und gemeinfrei. Bei Nutzung nennen Sie bitte KSKlar als Quelle.

Ausblick 2027

Für 2027 liegt bislang nur ein Referentenentwurf des BMAS vor. Danach soll der Abgabesatz 5,0 % betragen. Dieser Wert ist noch nicht verkündet. Solange keine Verordnung im Bundesgesetzblatt steht, bleibt der zuletzt verkündete Satz maßgeblich (2026: 4,9 %). Rechnen Sie daher weiter mit dem verkündeten Satz und beobachten Sie die offizielle Verkündung.

BMAS-Referentenentwurf, noch nicht verkündet

Zur Quelle (BMAS)

Fristen: Vorauszahlung und Entgeltmeldung

Die monatliche Vorauszahlung ist jeweils zum 10. des Folgemonats fällig. Die jährliche Entgeltmeldung muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der Künstlersozialkasse eingehen.

Mehr zur Berechnung

Häufige Fragen zum KSK-Rechner

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe 2026?
Der Abgabesatz beträgt 2026 4,9 Prozent (BGBl. I 2025 Nr. 220). Er wird auf die Netto-Honorare berechnet, die ein Unternehmen an selbstständige Künstler und Publizisten zahlt. Zum Vergleich: 2023 bis 2025 lag der Satz bei 5,0 Prozent.
Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe 2027?
Für 2027 liegt bislang nur ein Referentenentwurf des BMAS vor. Danach soll der Abgabesatz 5,0 % betragen. Dieser Wert ist noch nicht verkündet. Solange keine Verordnung im Bundesgesetzblatt steht, bleibt der zuletzt verkündete Satz maßgeblich (2026: 4,9 %). Rechnen Sie daher weiter mit dem verkündeten Satz und beobachten Sie die offizielle Verkündung.
Wird die KSK-Abgabe auf den Brutto- oder Netto-Betrag berechnet?
Maßgeblich ist das Netto-Honorar ohne Umsatzsteuer (§ 25 KSVG). Nicht zur Bemessungsgrundlage zählen die Umsatzsteuer sowie gesondert ausgewiesene Reisekosten, Material- und reine Lizenzkosten. Bei Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG, die keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen, zählt nach unserer Einschätzung der volle Rechnungsbetrag zur Bemessungsgrundlage, da kein gesondert ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag zum Abzug vorliegt.
Was ist die Bagatellgrenze 2026?
Eigenwerber (Unternehmen, die Kreative nur für die eigene Werbung beauftragen) zahlen erst, wenn die Honorarsumme 1.000 Euro pro Kalenderjahr übersteigt. Wird die Grenze überschritten, ist die gesamte Jahressumme abgabepflichtig, nicht nur der übersteigende Teil (Freigrenze, kein Freibetrag). Verwerter wie Verlage, Werbeagenturen oder Galerien sind dagegen ab dem ersten Euro abgabepflichtig.
Für wen ist der KSK-Rechner gedacht?
Für abgabepflichtige Unternehmen (Verwerter und Eigenwerber), die wissen möchten, wie viel Künstlersozialabgabe auf ihre Honorarzahlungen anfällt. Der Rechner liefert eine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wie berechnen Veranstalter die Künstlersozialabgabe?
Veranstalter, deren wesentlicher Zweck die Aufführung oder Darbietung künstlerischer oder publizistischer Werke ist (Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen, § 24 Abs. 1 Nr. 3 KSVG), sind Verwerter und damit ab dem ersten Euro abgabepflichtig. Reine Event- oder Messeveranstalter ohne diesen Zweck können dagegen unter die Generalklausel mit 1.000-Euro-Grenze fallen. Bemessungsgrundlage sind die Netto-Gagen an selbstständige Künstler: Netto-Gage mal Abgabesatz (2026: 4,9 Prozent). Der Rechner oben liefert das Ergebnis für jeden Gagenbetrag.

KSKlar erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne § 2 RDG und keine Steuerberatung im Sinne § 1 StBerG. Details in AGB und Footer.