Zum Inhalt springen

Kostenloser KSK-Rechner

KSK-Rechner 2026

Berechnen Sie die Künstlersozialabgabe in Sekunden: Netto-Honorar eingeben, fällige Abgabe ablesen. Mit dem aktuellen Abgabesatz und der Bagatellgrenze für 2026.

Abgabesatz 2026: 4,9 %

KSK-Abgabe berechnen

Abgabesatz 2026: 4,9 %

Geben Sie einen Betrag ein, um die Abgabe zu berechnen.

Verwerter oder Eigenwerber?

  • Verwerter (Verlage, Werbeagenturen, Galerien, Theater): pflichtig ab dem ersten Euro, keine Bagatellgrenze.
  • Eigenwerber (Unternehmen, die Kreative für eigene Werbung beauftragen): Bagatellgrenze 1.000,00 €/Jahr für 2026, darunter keine Abgabe.

Die Berechnung dient zur Orientierung. Der aktuelle Abgabesatz kann sich jährlich ändern.

Jetzt auf die Warteliste eintragen

Nie wieder jede Rechnung von Hand prüfen

KSKlar erkennt KSK-pflichtige Zahlungen automatisch und bereitet Ihre Entgeltmeldung vor. Sichern Sie sich einen Platz in der Pilot-Phase.

Auf die Warteliste

Wie wird die Künstlersozialabgabe berechnet?

Die Künstlersozialabgabe ist ein fester Prozentsatz auf das Netto-Honorar, das ein Unternehmen an selbstständige Künstler und Publizisten zahlt. Die Formel lautet:

Künstlersozialabgabe = Netto-Honorar × Abgabesatz

Für 2026 gilt ein Abgabesatz von 4,9 %. Auf ein Netto-Honorar von 5.000 Euro fallen also 245 Euro Künstlersozialabgabe an (5.000 × 4,9 %). Der Rechner oben nimmt Ihnen diese Rechnung für jeden beliebigen Betrag ab.

Brutto oder Netto? Die Bemessungsgrundlage

Grundlage ist das Netto-Honorar ohne Umsatzsteuer (§ 25 KSVG). Nicht in die Bemessungsgrundlage fließen die Umsatzsteuer sowie gesondert ausgewiesene Reisekosten, Material- und reine Lizenzkosten. Bei gemischten Rechnungen zählt nur der künstlerische oder publizistische Honoraranteil.

Bagatellgrenze 2026: 1.000 Euro

Eigenwerber, also Unternehmen, die Kreative ausschließlich für die eigene Werbung beauftragen, zahlen erst ab einer Honorarsumme von mehr als 1.000 Euro pro Kalenderjahr (Freigrenze nach § 24 Abs. 3 KSVG). Verwerter wie Verlage, Werbeagenturen, Galerien oder Theater sind dagegen ab dem ersten Euro abgabepflichtig und haben keine Bagatellgrenze.

Abgabesätze im Zeitverlauf

ZeitraumAbgabesatz
2018 bis 20224,2 %
2023 bis 20255,0 %
20264,9 %

Der Abgabesatz wird jährlich per Verordnung festgelegt. Für 2026 wurde er von 5,0 auf 4,9 % gesenkt (BGBl. I 2025 Nr. 220).

Fristen: Vorauszahlung und Entgeltmeldung

Die monatliche Vorauszahlung ist jeweils zum 10. des Folgemonats fällig. Die jährliche Entgeltmeldung muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der Künstlersozialkasse eingehen.

Mehr zur Berechnung

Häufige Fragen zum KSK-Rechner

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe 2026?
Der Abgabesatz beträgt 2026 4,9 Prozent (BGBl. I 2025 Nr. 220). Er wird auf die Netto-Honorare berechnet, die ein Unternehmen an selbstständige Künstler und Publizisten zahlt. Zum Vergleich: 2023 bis 2025 lag der Satz bei 5,0 Prozent.
Wird die KSK-Abgabe auf den Brutto- oder Netto-Betrag berechnet?
Maßgeblich ist das Netto-Honorar ohne Umsatzsteuer (§ 25 KSVG). Nicht zur Bemessungsgrundlage zählen die Umsatzsteuer sowie gesondert ausgewiesene Reisekosten, Material- und reine Lizenzkosten.
Was ist die Bagatellgrenze 2026?
Eigenwerber (Unternehmen, die Kreative nur für die eigene Werbung beauftragen) zahlen erst, wenn die Honorarsumme 1.000 Euro pro Kalenderjahr übersteigt. Diese Freigrenze gilt nach Überschreitung für alle Zahlungen. Verwerter wie Verlage, Werbeagenturen oder Galerien sind dagegen ab dem ersten Euro abgabepflichtig.
Für wen ist der KSK-Rechner gedacht?
Für abgabepflichtige Unternehmen (Verwerter und Eigenwerber), die wissen möchten, wie viel Künstlersozialabgabe auf ihre Honorarzahlungen anfällt. Der Rechner liefert eine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

KSKlar erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne § 2 RDG und keine Steuerberatung im Sinne § 1 StBerG. Details in AGB und Footer.