KI-generierter Content und KSK: Wann ist Künstlersozialabgabe fällig?
Lesezeit: 9 min · Aktualisiert: 2026-05-27
Dieser Artikel informiert über rechtliche Themen rund um die Künstlersozialabgabe nach KSVG. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihnen bzw. Ihrem Steuerberater.
41 Prozent der deutschen Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden setzen KI im Jahr 2026 aktiv ein (Bitkom-Studie 2026, von 17 Prozent in 2024). Im Marketing nutzen 57 Prozent KI für Texte, Bilder und Videos. Und mit jedem ChatGPT-Abo, jedem Midjourney-Auftrag und jedem KI-gestützten Freelancer stellt sich die gleiche Frage: Müssen Sie auf solche Zahlungen Künstlersozialabgabe (KSA) zahlen?
Die ehrliche Antwort vorweg: Es gibt bisher kein BSG-Urteil, keine offizielle Stellungnahme der Künstlersozialkasse und keine DRV-Verwaltungsanweisung speziell zu KI-Werken. Was es gibt, sind klare Linien aus der Webdesigner- und Fotografen-Rechtsprechung, die sich auf KI-Werkzeuge übertragen lassen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wann KI-generierter Content KSK-pflichtig ist, welche neuen Berufsbilder Sie kennen sollten und wie der AI Act ab August 2026 die Lage verändert.
Die Grundregel: Sind KI-Tools selbst KSK-pflichtig?
Nein. Die KSK-Abgabe greift nach § 24 KSVG ausschließlich bei Zahlungen an natürliche Personen oder Personengesellschaften (zum Beispiel GbR). Die großen KI-Anbieter sind durchweg Kapitalgesellschaften:
- OpenAI Inc. (USA), Betreiber von ChatGPT und DALL-E
- Anthropic PBC (USA), Betreiber von Claude
- Midjourney Inc. (USA), Betreiber des gleichnamigen Bildgenerators
- Stability AI Ltd. (UK), Betreiber von Stable Diffusion
- Adobe Inc. (USA), Betreiber von Firefly
- Google LLC (USA), Betreiber von Gemini
Abo-Zahlungen und API-Gebühren an diese Anbieter sind nicht KSK-pflichtig. Das gilt unabhängig vom Land des Anbieters: Auch ausländische Kapitalgesellschaften (Inc., Ltd., LLC, PBC) lösen keine Künstlersozialabgabe aus. Details zur Rechtsform-Behandlung finden Sie in unserem Gesellschaftsformen-Überblick.
Faustregel: Wer eine Rechnung von OpenAI, Anthropic, Midjourney oder Adobe erhält, kann die Position direkt als nicht KSK-pflichtig markieren.
Der Grauzonenfall: Freelancer nutzen KI als Werkzeug
Spannend wird es, sobald ein freiberuflicher Designer, Texter oder Fotograf KI-Tools einsetzt und Ihnen die Arbeit als Eigenleistung in Rechnung stellt. Bleibt diese Person ein „Künstler" oder eine „Publizistin" im Sinne des § 2 KSVG, wenn ein Großteil des Outputs aus einem KI-Tool stammt?
Stand 2026 liegt dazu keine höchstrichterliche Entscheidung vor. Anwendbar bleibt die etablierte BSG-Rechtsprechung zu Webdesignern und Fotografen: Ästhetisch-gestaltende Tätigkeit zählt als künstlerisch, rein technische Umsetzung nicht. Aus dieser Linie lässt sich ableiten, dass KI als weiteres Werkzeug behandelt werden dürfte. Photoshop hat den Fotografen nicht von der KSK-Pflicht befreit, Webflow den Webdesigner ebenfalls nicht, und Midjourney dürfte den AI Art Director nicht herausnehmen.
Der entscheidende Maßstab: kuratorisch-gestalterischer Eigenanteil
Wenn der Freelancer:
- das Konzept entwickelt,
- die Prompts strukturiert formuliert und iteriert,
- aus mehreren KI-Outputs gezielt auswählt,
- die Ergebnisse nachbearbeitet, kombiniert und finalisiert,
dann bleibt eine erkennbare gestalterische Eigenleistung erhalten. Die Tätigkeit dürfte unter das KSVG fallen, die Honorare unterliegen voraussichtlich der Abgabepflicht (sofern Rechtsform passt und Sie als Auftraggeber abgabepflichtig sind, dazu mehr in unserem Artikel KSK-Pflicht: Wer muss zahlen?).
Wann die KSK-Pflicht vermutlich entfällt
Anders sieht es aus, wenn ein Freelancer schlicht einen API-Aufruf weiterreicht, ohne eigene gestalterische Entscheidungen zu treffen. Beispiel: Eine Person betreibt einen automatisierten Newsfeed, der GPT-Texte ohne kuratorische Auswahl in eine Datenbank schreibt, und stellt das als reine Software-Leistung in Rechnung. Diese Tätigkeit ist näher an Programmierung als an Publizistik und dürfte nicht unter die KSA fallen.
Da bisher keine BSG-Entscheidung zur genauen Grenzziehung vorliegt, empfehlen wir: Bestehen Sie auf Rechnungspositionen, die den Eigenanteil sichtbar machen (Konzept, Prompt-Engineering, Auswahl, Finalisierung).
Was § 2 KSVG zur KI-Frage wirklich sagt
Der Wortlaut des Künstlersozialversicherungsgesetzes ist enger formuliert, als viele denken. § 2 KSVG definiert:
„Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt."
Drei sprachliche Beobachtungen, die für die KI-Frage relevant sind:
- „Schafft" und „ausübt" sind Aktivitäts-Verben mit menschlichem Subjekt. Der Gesetzgeber 1981 hatte keine Maschinen im Blick, sondern Personen. Eine reine KI-Pipeline „schafft" und „übt" im Sinne des Gesetzes nicht aus. Wo aber ein Mensch konzipiert, kuratiert und finalisiert, „schafft" diese Person, das KI-Tool ist nur Werkzeug.
- „In ähnlicher Weise publizistisch tätig" ist die Auffangklausel. Sie bezieht sich auf neue Berufsbilder, die Schriftsteller- oder Journalisten-ähnlich arbeiten. Ein KI-Editor, der mit Claude oder ChatGPT redaktionelle Arbeit leistet (Faktencheck, Tonalität, Schlussredaktion), passt sprachlich in diese Klausel.
- „Lehrt" wird oft übersehen. Wer KI-Tools im Auftrag eines abgabepflichtigen Verwerters „lehrt" (zum Beispiel Online-Trainings, Bootcamps zu Prompt Engineering), könnte abhängig vom Lehrinhalt unter KSVG fallen, sofern der Lehrgegenstand künstlerisch oder publizistisch ist.
Verwaltungspraxis statt Wortlaut
In der DRV-Betriebsprüfung wird allerdings nicht der Wortlaut isoliert geprüft, sondern die wirtschaftliche Tätigkeit der honorarempfangenden Person. Wenn Sie an einen Einzelunternehmer überweisen, der sich als „AI Art Director" bezeichnet und im Kern Bildgestaltung verantwortet, prüft die DRV faktisch dieselben Kriterien wie bei einem klassischen Art Director. Die Tool-Wahl ist Nebensache. Mehr zur Kategorisierung und Bemessungsgrundlage in unserem Artikel Was zählt zur Künstlersozialabgabe.
Neue Berufsbilder im KI-Zeitalter
2026 sind drei Berufsbilder zur KSK-Diskussion gewachsen, die im KSVG-Wortlaut nicht stehen. Die Einordnung muss daher per Analogie zur etablierten Rechtsprechung erfolgen.
Prompt Engineer
Aufgabe: Strukturierte Prompts schreiben, Output-Qualität iterativ verbessern, Templates für wiederkehrende Aufgaben aufbauen.
KSK-Bewertung: Die Frage ist, ob die Tätigkeit primär technisch oder primär gestalterisch wirkt:
- Rein technisches Prompt-Engineering (Workflow-Automatisierung, Datenextraktion, strukturierte Output-Parsing-Pipelines) dürfte wie Programmierung behandelt werden und ist voraussichtlich nicht KSK-pflichtig.
- Gestalterisches Prompt-Engineering (Bildkomposition über Prompts steuern, redaktionellen Stil definieren, Charakter-Konsistenz in Bildserien sichern) dürfte unter Bildende Kunst oder Wort fallen.
In der Praxis arbeiten viele Prompt Engineers in Mischrollen. Die Aufschlüsselung der Rechnungspositionen (gestalterisch versus technisch) ist daher genauso wichtig wie bei klassischen Webdesigner-Aufträgen.
AI Art Director, AI Creative Director
Aufgabe: KI-Bildgenerierung konzeptionell führen, Stilrichtungen vorgeben, Outputs kuratieren, in finalen Composings nachbearbeiten.
KSK-Bewertung: Diese Rolle entspricht funktional einem klassischen Art Director oder einer Auftragsfotografin und dürfte klar unter die Kategorie Bildende Kunst fallen. Die Analogie zur Fotografie-Rechtsprechung ist eng: Auch ein Fotograf wählt Motive aus, steuert Bildkomposition und bearbeitet das Ergebnis nach. Das KI-Tool ersetzt die Kamera, der gestalterische Eigenanteil bleibt. Details zur Fotografen-Behandlung in unserem Fotograf-Artikel.
AI Content Strategist, AI Editor
Aufgabe: Mit ChatGPT, Claude oder Gemini Texte entwerfen, redigieren, faktisch prüfen, finalisieren.
KSK-Bewertung: Die Tätigkeit dürfte als publizistische Leistung gelten (Kategorie Wort), sofern die Person redaktionelle Eigenverantwortung übernimmt. Reine Maschinen-Übersetzung ohne redaktionelle Bearbeitung ist nicht KSK-pflichtig (Übersetzung ist nach gängiger KSK-Praxis ohnehin meist nicht künstlerisch). Sobald die Person aber Stoffauswahl, Tonalität, Faktencheck und Schlussredaktion verantwortet, liegt eine publizistische Eigenleistung vor.
5 Praxis-Szenarien
Die wichtigsten KI-Konstellationen, die bei KMU 2026 anfallen, und ihre KSK-Einordnung:
- ChatGPT-Texte für die Website durch einen internen Mitarbeiter: Nicht KSK-relevant. Für Festangestellte zahlen Sie Lohnsteuer und Sozialversicherung, die KSA gilt nur für Honorare an Selbstständige.
- Midjourney-Bilder durch einen freiberuflichen Designer: Voraussichtlich KSK-pflichtig (Bildende Kunst), sofern die Designerin Konzept, Prompts und Bildauswahl verantwortet und das Ergebnis nachbearbeitet.
- KI-Avatar-Videos durch einen Freelancer (HeyGen, Synthesia): Bei eigenständiger gestalterischer Verantwortung (Charakter-Design, Szenenführung, Storyboard) dürfte die Tätigkeit unter Darstellende Kunst oder Bildende Kunst fallen und KSK-pflichtig sein. Reine Tool-Bedienung ohne kreative Eigenleistung dürfte hingegen nicht KSK-pflichtig sein.
- Hybrid-Artikel, bei dem ein menschlicher Texter schreibt und KI redigiert: Voraussichtlich KSK-pflichtig, da die Hauptverantwortung beim Menschen liegt und die KI nur als Lektorats-Werkzeug wirkt.
- Vollautomatisierter Newsfeed über Make, n8n oder Zapier plus GPT-API: Hier wird typischerweise keine künstlerische Leistung in Rechnung gestellt, sondern eine technische Service-Leistung. Sofern der Betreiber als Einzelunternehmen abrechnet, ist die Rechnung im Zweifel keine KSA-pflichtige publizistische Leistung. Bei Mischfällen (technische Pipeline plus redaktionelle Auswahl) gilt die Aufschlüsselungs-Pflicht.
Aufschlüsselungs-Pflicht in der Rechnung: So machen Sie es richtig
Die häufigste Fehlerquelle in KI-gestützten Aufträgen ist die Pauschalrechnung. Wenn auf der Rechnung „Sommer-Kampagne, KI-Content, Pauschal 8.000 EUR" steht und nichts weiter, behandelt die KSK den Gesamtbetrag im Zweifel als 100 Prozent KSA-pflichtig. Die Beweislast für eine Aufteilung liegt beim Auftraggeber. Diese BSG-gestützte Linie kennt man bereits aus der Webdesigner-Praxis, sie überträgt sich direkt auf KI-Aufträge.
Empfohlenes Format einer KI-Auftragsrechnung
Jede KI-gestützte Rechnung sollte vier Spalten enthalten, die der DRV-Prüfung standhalten:
| Position | Tätigkeitsart | Betrag (netto) | KSK-Kategorie |
|---|---|---|---|
| Kreative Konzeption inkl. Prompt-Engineering | Gestalterische Eigenleistung | 1.500 EUR | Bildende Kunst |
| Kuratierung und Nachbearbeitung der Midjourney-Outputs | Gestalterische Eigenleistung | 1.200 EUR | Bildende Kunst |
| Midjourney-Subscription weiterberechnet | Tool-Kosten | 60 EUR | nicht KSK (juristische Person) |
| Technische Bildoptimierung und WebP-Konvertierung | Rein technische Leistung | 240 EUR | nicht KSK (technisch) |
Die Kategorisierung in der vierten Spalte ist nicht zwingend, aber sie macht die Auftragsklassifikation für Ihre Buchhaltung und für eine spätere DRV-Prüfung nachvollziehbar. Mehr zur Kategorien-Logik unter Entgeltmeldung.
Vertragsklausel-Vorschlag
Eine schlanke Klausel in Ihren Auftragsverträgen verhindert spätere Pauschal-Probleme:
„Der Auftragnehmer schlüsselt seine Rechnung in mindestens drei Positionen auf: (1) gestalterische Eigenleistung inklusive Konzept, Prompt-Engineering und Kuratierung, (2) weiterberechnete KI-Tool-Kosten, (3) rein technische Leistungen. Pauschalrechnungen werden zurückgewiesen."
Was tun, wenn der Freelancer nicht aufschlüsselt?
Falls der Auftragnehmer eine Aufschlüsselung verweigert, haben Sie drei Optionen:
- Auftrag intern aufteilen: Auf der Buchhaltungs-Seite den Gesamtbetrag in geschätzte Quoten zerlegen (z.B. 60 Prozent gestalterisch / 40 Prozent technisch) und das mit Begründung dokumentieren. Im Streitfall mit der DRV liefern Sie diese Dokumentation.
- Konservativ melden: Den vollen Betrag als KSK-pflichtig in der Bemessungsgrundlage erfassen. Sicher, aber teurer.
- Auftragnehmer wechseln: Bei wiederkehrenden Kreativ-Aufträgen ist ein Anbieter, der DRV-konform fakturiert, langfristig der einfachste Weg.
Beispielrechnung: KI-gestützte Werbekampagne
Eine Marketing-Agentur (GmbH) beauftragt für eine Sommerkampagne folgendes Bündel an Leistungen:
| Position | Anbieter | Betrag (netto) | KSK-pflichtig? |
|---|---|---|---|
| Midjourney-Subscription (3 Monate) | Midjourney Inc. (US-Kapitalgesellschaft) | 180 EUR | Nein (juristische Person) |
| ChatGPT Team-Subscription | OpenAI Inc. (US-Kapitalgesellschaft) | 90 EUR | Nein (juristische Person) |
| AI Art Director freiberuflich (Konzept, Prompting, Auswahl, Bildbearbeitung) | Einzelunternehmen | 4.200 EUR | Ja (Bildende Kunst) |
| AI Content Editor freiberuflich (Texte schreiben, redigieren, faktenprüfen) | Einzelunternehmen | 2.800 EUR | Ja (Wort) |
| Frontend-Implementierung der Landingpage | Einzelunternehmen | 1.200 EUR | Nein (rein technisch) |
| Summe | 8.470 EUR |
Bemessungsgrundlage: 4.200 + 2.800 = 7.000 EUR
KSK-Abgabe 2026 (4,9 Prozent): 7.000 EUR × 4,9 % = 343,00 EUR
Die KI-Tool-Abos verschwinden aus der Bemessungsgrundlage, weil sie an juristische Personen gehen. Die Frontend-Implementierung ist rein technisch und damit ebenfalls nicht KSA-pflichtig. Die zwei Freelancer-Honorare an Einzelunternehmen für gestalterische und publizistische Eigenleistung bilden die Bemessungsgrundlage. Wie die Abgabe berechnet wird, erklärt unser Artikel Künstlersozialabgabe berechnen.
Drei Branchen-Beispiele: Verlag, E-Commerce, Hochschule
Die KSA wirkt je nach Branche unterschiedlich, weil die KSVG-Verwerterklassifikation (Verwerter, Eigenwerber, Generalklausel) verschiedene Schwellen anlegt. Drei realistische Konstellationen für 2026.
Verlag (typischer Verwerter, keine Bagatellgrenze)
Ein Fachverlag (GmbH) lässt eine Fachzeitschrift für Steuerrecht produzieren. KI-Bezug:
- Texterin (freiberuflich, Einzelunternehmen) schreibt Artikel mit ChatGPT-Recherche und Claude-Lektorat: 12.000 EUR pro Jahr → KSA-pflichtig (Wort).
- KI-Cover-Designerin (freiberuflich) generiert mit Midjourney drei Cover pro Quartal, kuratiert, nachbearbeitet, finalisiert: 4.800 EUR pro Jahr → KSA-pflichtig (Bildende Kunst).
- ChatGPT-Subscription des Verlags direkt: 480 EUR pro Jahr → nicht KSA-pflichtig (OpenAI Inc.).
Bemessungsgrundlage: 16.800 EUR. KSA 2026: 823,20 EUR. Der Verlag ist typischer Verwerter (§ 24 KSVG), die Bagatellgrenze von 1.000 EUR greift hier nicht.
E-Commerce-Shop (Eigenwerber, Bagatellgrenze 1.000 EUR pro Jahr)
Ein kleiner Online-Shop für Naturkosmetik (GbR, zwei Gesellschafterinnen) nutzt KI für Marketing-Bilder und Texte:
- AI Art Director (freiberuflich) generiert mit Midjourney und Recraft Produkt-Stilbilder, kuratiert und bearbeitet: 1.800 EUR pro Jahr → KSA-pflichtig (Bildende Kunst).
- AI Content Editor (freiberuflich) schreibt Produkt-Beschreibungen, Newsletter, Social-Posts mit Claude-Vorlagen: 900 EUR pro Jahr → eigentlich KSA-pflichtig (Wort), aber siehe Bagatell-Check.
Gesamt-Honorar-Volumen: 2.700 EUR → über der Bagatellgrenze 1.000 EUR. Der gesamte Betrag von 2.700 EUR ist KSA-pflichtig (Freigrenze, nicht Freibetrag). KSA 2026: 132,30 EUR. Würde der Shop unter 1.000 EUR Gesamthonorar pro Jahr bleiben (zum Beispiel nur 950 EUR), entfiele die KSA-Pflicht komplett. Mehr zur Bagatellgrenze-Mechanik im Wer-muss-zahlen-Artikel.
Hochschule (Generalklausel)
Eine private Fachhochschule (gGmbH) lässt für die Online-Lehre KI-gestützte Inhalte produzieren:
- Freiberuflicher Mediendesigner erstellt mit Midjourney Skizzen für Vorlesungsfolien, finalisiert, baut sie in Slide-Decks ein: 3.500 EUR pro Jahr → KSA-pflichtig (Bildende Kunst).
- Honorar für Programmierer, der einen Q&A-Chatbot mit RAG plus GPT-API baut: 6.000 EUR pro Jahr → reine IT-Leistung, nicht KSA-pflichtig.
Die Hochschule fällt unter die Generalklausel (§ 24 Abs. 2 KSVG), weil sie regelmäßig kreative Leistungen für Lehre einkauft. Bagatellgrenze 1.000 EUR überschritten, der gestalterische Anteil von 3.500 EUR ist KSA-pflichtig. KSA 2026: 171,50 EUR. Der Chatbot-Anteil bleibt außen vor.
Sonderfall: Rein KI-generierte Werke ohne menschliche Beteiligung
Was passiert, wenn ein Werk komplett ohne menschliche Eigenleistung entsteht, zum Beispiel ein automatisch generierter Bilderpool über einen Make-Workflow, der nur „API rein, Bild raus" macht? Die Antwort verläuft über das Urheberrecht und endet bei der KSK in einer einfachen Logik.
US-Recht (Maßstab für viele internationale Verträge): Im Fall Thaler v. Perlmutter hat das US Copyright Office einer KI-only-Generierung den Werkschutz verweigert. Bestätigt durch den D.C. Circuit am 18.03.2025 (Az. 23-5233), Supreme Court Cert denied am 02.03.2026. Kernaussage: Ohne menschlichen Urheber gibt es kein Copyright.
Deutsche Rechtsprechung 2026: Drei aktuelle Entscheidungen (AG München 142 C 9786/25, LG Frankfurt 2-06 O 401/25, OLG Düsseldorf I-20 W 2/26) ziehen die Linie zwischen menschlicher kreativer Wahl (geschützt) und reinem KI-Output (nicht geschützt). Auf EU-Ebene existiert bisher kein EuGH-Urteil speziell zu KI-Urheberschaft, anwendbar bleibt der CJEU-Maßstab Infopaq/Cofemel: „freie kreative Entscheidungen eines menschlichen Urhebers".
KSK-Konsequenz: Wenn kein menschlicher Künstler beteiligt ist, gibt es niemanden, dessen Honorar abgabepflichtig sein könnte. Die Lizenzgebühr fließt ohnehin an die KI-Anbieter (OpenAI, Anthropic, Midjourney), und die sind juristische Personen. Vollautomatisierte KI-Workflows lösen damit keine KSA aus, weder über die Tool-Kosten noch über die fehlende menschliche Eigenleistung.
AI Act ab August 2026: Was Sie wissen sollten
Die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) trat am 01.08.2024 in Kraft und wird gestaffelt anwendbar:
- Seit 02.02.2025: Verbote nach Art. 5 (Social Scoring, Manipulation, biometrische Echtzeit-Überwachung im öffentlichen Raum mit Ausnahmen).
- Seit 02.08.2025: Governance-Regeln für General Purpose AI (GPAI).
- Ab 02.08.2026: Transparenzpflichten nach Art. 50 (zum Publikationszeitpunkt dieses Artikels am 27.05.2026 also noch NICHT in Kraft).
Art. 50 verpflichtet Anbieter und Verwender dazu, KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte (Texte, Bilder, Audio, Video, Deepfakes) maschinenlesbar zu kennzeichnen, und bei direkter Mensch-Maschine-Interaktion die Nutzer über die KI-Natur zu informieren.
Auswirkung auf die KSK-Pflicht: Direkt keine, indirekt sehr nützlich. Die Kennzeichnungspflicht zwingt Auftragnehmer zu transparenten Aussagen darüber, welcher Output mit KI erstellt wurde und welchen menschlichen Eigenanteil sie geleistet haben. Genau diese Aufschlüsselung brauchen Sie als Auftraggeber, um die KSA-pflichtigen von den nicht KSA-pflichtigen Posten zu trennen.
Praxis-Tipp für Verträge ab Q3 2026: Schreiben Sie eine Klausel zur KI-Transparenz in Ihre Auftragsverträge. Ein einfacher Satz reicht: „Der Auftragnehmer kennzeichnet KI-generierte Inhalte gemäß Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 und weist den Anteil menschlicher gestalterischer Eigenleistung in der Rechnung gesondert aus."
DRV-Betriebsprüfung 2026 und KI: Worauf prüft die DRV?
Die Künstlersozialabgabe wird nicht direkt von der KSK geprüft, sondern von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) im Rahmen der regulären Sozialversicherungs-Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV. Bei KI-Aufträgen kommen drei spezifische Prüfschwerpunkte hinzu, die 2026 erstmals systematisch auftauchen:
- Aufschlüsselung gestalterischer vs. technischer Anteile. Die DRV prüft, ob Pauschalrechnungen vorliegen und ob die Aufteilung dokumentiert ist. Fehlt die Aufschlüsselung, wird der gesamte Betrag im Zweifel als KSA-pflichtig angesetzt. Konsequenz: Nachzahlungen plus Säumniszuschläge von 1 Prozent pro Monat (§ 24 SGB IV).
- Rechtsform-Verifikation der KI-Anbieter. Die DRV will sehen, dass Sie OpenAI Inc., Anthropic PBC und Midjourney Inc. als juristische Personen identifiziert haben. Eine Excel-Liste oder ein automatischer Klassifikator (wie KSKlar ihn liefert) reicht als Nachweis.
- Rückwirkende Festsetzung bis zu 4 Jahre. Bei vorsätzlicher Vorenthaltung sind es bis zu 5 Jahre (§ 25 SGB IV). Das heißt: Wer 2026 als Eigenwerber die Bagatellgrenze von 1.000 EUR überschreitet und nicht meldet, kann 2030 noch in einer Betriebsprüfung dafür nachzahlen, plus Säumniszuschläge.
Empfohlene Audit-Trail-Dokumentation für KI-Aufträge
- Pro Rechnung: Vendorname, Rechtsform (Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Inc., Ltd.), Tätigkeitsbeschreibung, gestalterischer Anteil als Prozentsatz oder absoluter Betrag.
- Pro Jahresende: Eine Übersicht aller KSA-Bemessungsgrundlagen aufgeteilt nach den vier KSVG-Kategorien (Wort, Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst).
- Pro Vertrag: Klausel zur KI-Transparenz (siehe oben) und Aufschlüsselungs-Verpflichtung.
Eine genauere Liste der typischen DRV-Prüfungsfeststellungen findet sich in unserem Artikel KSK-Prüfungs-Checkliste.
Sind Sie KSK-pflichtig? Testen Sie es in 60 Sekunden.
Kostenloser KSK-Pflicht-Check
4 Fragen, Ergebnis sofort, ohne Registrierung.
KSK-Pflicht-Check starten
Häufige Fehler bei KI-gestützten Auftragsvergaben
- „KI-Subscription ist keine KSA": Stimmt, aber nur weil OpenAI, Anthropic und Co. juristische Personen sind. Sobald ein Einzelunternehmer eine GPT-API-Lizenz in eigenem Namen weiterverkauft, gelten andere Regeln. Prüfen Sie die Rechtsform des Rechnungsstellers, nicht des Tools.
- „Mein Designer nutzt nur Midjourney, also keine KSA": Werkzeugnutzung allein befreit nicht. Wenn der Designer konzeptionell führt, ist der Auftrag voraussichtlich KSA-pflichtig. Photoshop, Webflow und Midjourney haben aus rechtlicher Sicht den gleichen Status: Werkzeug.
- Pauschalrechnung ohne Aufschlüsselung: Steht in der Rechnung nur „Marketing-Paket inkl. KI-Content", behandelt die KSK das im Zweifel komplett als KSA-pflichtig. Bestehen Sie auf separate Posten (Tool-Subscriptions, Designer-Honorar, technische Leistung).
- „AI Editor ist reine Übersetzung": Vorsicht. Sobald Tonalität, Faktencheck und Schlussredaktion mitgeliefert werden, ist es publizistische Eigenleistung und voraussichtlich KSA-pflichtig (Wort-Kategorie).
- AI-Act-Pflichten falsch terminiert: Die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 gilt erst ab 02.08.2026. Heute noch kein Compliance-Risiko, aber ab Q3 2026 in Auftragsverträgen mitdenken.
So hilft KSKlar bei KI-gestützten Rechnungen
In unseren KSKlar-Klassifikationen sehen wir täglich, wie sich Rechnungen mit KI-Bezug von klassischen Designer-Rechnungen unterscheiden: oft viele Subscription-Posten in Mischung mit Eigenleistungen, oft an US-Anbieter und an deutsche Einzelunternehmen gleichzeitig.
KSKlar erkennt die Rechtsform jedes Vendors automatisch und filtert KI-Anbieter wie OpenAI, Anthropic und Midjourney als juristische Personen heraus (nicht KSK-pflichtig). Bei Freelancer-Rechnungen mit erkennbarem KI-Anteil markiert die Klassifikation den gestalterisch-kuratorischen Eigenanteil als Vorschlag, die finale Entscheidung treffen Sie. Mehr zu verwandten Berufsbildern in unseren Artikeln Webdesigner und KSK und Werbeagenturen und KSK.
Da zu KI-gestützter Arbeit bisher keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, prüfen Sie Grenzfälle im Zweifel direkt mit der Künstlersozialkasse oder einer auf Sozialrecht spezialisierten Kanzlei. Wenn Sie die Klassifikation für Ihre eigenen Rechnungen automatisieren wollen: KSKlar kostenlos testen.
Drei Take-Aways für Ihre Praxis:
- KI-Tool-Anbieter (OpenAI, Anthropic, Midjourney und Co.) sind Kapitalgesellschaften und lösen NIE KSA aus.
- Freelancer plus KI ist voraussichtlich KSA-pflichtig, sofern der Mensch konzeptionell führt und kuratiert.
- Bei Hybrid-Werken bestehen Sie auf separate Rechnungsposten für Tool-Kosten, gestalterische Eigenleistung und rein technische Anteile.
Bereit für automatisierte KSK-Compliance?
14 Tage kostenlos testen — keine Kreditkarte nötig.
Kostenlos testen
