KSK-Fristen-Kalender
KSK-Fristen 2026/2027
Entgeltmeldung zum 31. März, Vorauszahlung zum 10. jeden Monats: Alle gesetzlichen Fristen der Künstlersozialabgabe auf einen Blick, kostenlos als Kalender-Abo.
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Kalender-Abos aktualisieren sich je nach Anbieter verzögert, meist etwa alle 8 bis 24 Stunden. Prüfen Sie sicherheitshalber zusätzlich die aktuellen Fristen auf dieser Seite.
Nächste Fristen im Überblick
| Datum | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 10.08.2026 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.09.2026 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.10.2026 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.11.2026 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.12.2026 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.01.2027 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.02.2027 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.03.2027 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 31.03.2027 | Entgeltmeldung | § 27 Abs. 1 KSVG |
| 10.04.2027 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.05.2027 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.06.2027 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.07.2027 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.08.2027 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.09.2027 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.10.2027 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.11.2027 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.12.2027 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.01.2028 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.02.2028 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.03.2028 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 31.03.2028 | Entgeltmeldung | § 27 Abs. 1 KSVG |
| 10.04.2028 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.05.2028 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.06.2028 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
| 10.07.2028 | Vorauszahlung | § 27 Abs. 2 KSVG |
40-Euro-Grenze bei der Vorauszahlung
Die monatliche Vorauszahlungspflicht entfällt, wenn der vorauszuzahlende Betrag 40 Euro nicht übersteigt (§ 27 Abs. 3 KSVG). Diese Grenze gilt für jeden einzelnen Monat gleichermaßen. Sie betrifft ausschließlich die monatliche Vorauszahlung, nicht die jährliche Entgeltmeldung selbst und nicht die separate Bagatellgrenze für Eigenwerber bei der grundsätzlichen Abgabepflicht.
Fristverschiebung bei Wochenende oder Feiertag
Fällt eine der beiden Fristen auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag (§ 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X). Der Kalender oben zeigt bewusst immer das gesetzliche Datum ohne diese Verschiebung, damit die Fristen über alle Jahre hinweg konsistent bleiben.
Eine Ausnahme gilt, wenn die Künstlersozialkasse im Einzelfall einen abweichenden Termin mitteilt (§ 26 Abs. 3 Satz 2 SGB X). Ob diese Ausnahme in Ihrem Fall greift, ist eine Einzelfallfrage. Prüfen Sie einen abweichenden Bescheid der Künstlersozialkasse und ziehen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater oder Fachanwalt hinzu.
Vertiefend
Häufige Fragen zu den KSK-Fristen
- Welche KSK-Fristen gibt es?
- Zwei wiederkehrende Fristen: die jährliche Entgeltmeldung für das Vorjahr, fällig zum 31. März (§ 27 Abs. 1 KSVG), und die monatliche Vorauszahlung, fällig innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf jeden Kalendermonats, also zum 10. des Folgemonats (§ 27 Abs. 2 KSVG).
- Was bedeutet die 40-Euro-Grenze bei der Vorauszahlung?
- Die Vorauszahlungspflicht entfällt, wenn der vorauszuzahlende Betrag 40 Euro nicht übersteigt (§ 27 Abs. 3 KSVG). Das gilt für jeden einzelnen Monat, nicht nur für Dezember oder andere ausgewählte Monate.
- Was passiert, wenn eine Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt?
- Fällt eine Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag (§ 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X). Eine Ausnahme gilt, wenn die Künstlersozialkasse im Einzelfall einen abweichenden Termin mitteilt (§ 26 Abs. 3 Satz 2 SGB X). Der Kalender zeigt aus Konsistenzgründen immer das gesetzliche Datum ohne diese Verschiebung.
- Wie schnell aktualisiert sich das Kalender-Abo?
- Das hängt vom jeweiligen Kalender-Anbieter ab und liegt meist zwischen etwa 8 und 24 Stunden. Prüfen Sie sicherheitshalber zusätzlich die aktuellen Fristen auf dieser Seite, besonders in den Tagen unmittelbar vor einer Frist.
- Brauche ich ein KSKlar-Konto, um den Kalender zu nutzen?
- Nein. Der Kalender-Feed und diese Seite sind frei zugänglich, ohne Anmeldung und ohne Tracking. Ein KSKlar-Konto benötigen Sie nur, wenn Sie Rechnungen automatisiert prüfen und Entgeltmeldungen vorbereiten lassen möchten.
- Ersetzt der Kalender eine individuelle Fristenkontrolle?
- Nein. Der Kalender bietet eine allgemeine Orientierung zu den gesetzlichen KSK-Fristen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihre individuelle Situation, insbesondere bei abweichenden Bescheiden der Künstlersozialkasse, ziehen Sie bitte Ihren Steuerberater oder Fachanwalt hinzu.
Rechtsgrundlagen: § 27 Abs. 1 KSVG, § 27 Abs. 2 KSVG.
KSKlar erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne § 2 RDG und keine Steuerberatung im Sinne § 1 StBerG. Details in AGB und Footer.

