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Kurzcheck für Agenturen

Künstlersozialabgabe in der Agentur prüfen: Kurzcheck in sechs Fragen

Agenturen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zählen zu den typischen Verwertern im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (§ 24 KSVG). Beauftragen Sie freie Grafikerinnen, Fotografen, Texterinnen oder Videoproduzenten im eigenen Namen, gehören deren Honorare zu den Entgelten Ihrer Agentur, auch wenn Sie die Leistung an Ihre Kunden weiterberechnen (§ 25 KSVG). Der Kurzcheck zeigt, wie gut Ihre Agentur bei Meldung, Vorauszahlung und Aufzeichnungen aufgestellt ist.

Umfang
Dauer: wenige Minuten, sechs Fragen.
Datenschutz
Der Kurzcheck speichert keine Angaben zu Ihrer Person. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.

Prüfthemen

Was der Kurzcheck prüft

Zwei Einstiegsfragen klären zuerst, ob abgaberelevante Honorare anfallen und an wen sie fließen. Honorare für künstlerische oder publizistische Leistungen an Einzelpersonen, Einzelunternehmen oder eine GbR können die Künstlersozialabgabe auslösen; Zahlungen an eine GmbH, UG, AG, OHG oder KG gehören nicht dazu. Für typische Verwerter gibt es keine Geringfügigkeitsgrenze. Wer Kreative nur für die eigene Werbung beauftragt oder unter die Generalklausel fällt, wird erst abgabepflichtig, wenn die Honorare im Kalenderjahr zusammen 1.000 Euro übersteigen. Danach geht es um vier Themen.

  1. Meldung bis zum 31. März

    Abgabepflichtige Agenturen melden der Künstlersozialkasse jährlich bis zum 31. März die Gesamtsumme der Honorare, die sie im Vorjahr an selbstständige Kreative gezahlt haben. Der Kurzcheck fragt, ob diese Meldung abgegeben wird und ob die Zuständigkeit in der Agentur geregelt ist.

    Mehr dazu: KSK-Entgeltmeldung: Anleitung und Vorlage

  2. Monatliche Vorauszahlung

    Aus der gemeldeten Summe ergeben sich monatliche Vorauszahlungen, fällig jeweils zum 10. des Folgemonats. Sie entfallen nur, wenn der Monatsbetrag 40 Euro nicht übersteigt. Wächst das Freelancer-Volumen im laufenden Jahr deutlich, passen die Vorauszahlungen oft nicht mehr zur tatsächlichen Summe.

    Mehr dazu: Monatliche KSK-Vorauszahlung: Regeln 2026

  3. Aufzeichnungen für die Prüfung

    Bei einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung müssen Sie zeigen können, welche Freelancer-Rechnungen in die Meldung eingeflossen sind. Dazu gehört auch, bei jedem Auftragnehmer die Rechtsform festzuhalten, denn sie entscheidet über die Abgabe.

    Mehr dazu: KSK-Prüfungs-Check

  4. Abgleich mit den Freelancer-Rechnungen

    Stimmt die gemeldete Summe mit den Freelancer-Rechnungen des Vorjahres überein? Ein Abgleich vor jeder Meldung zeigt, ob Projekte gefehlt haben oder Zahlungen an Gesellschaften versehentlich mitgezählt wurden.

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Andere Branche prüfen

Pflicht-Check, Prüfungs-Check und alle Kurzchecks finden Sie unter KSK-Checks im Überblick.

KSKlar bietet Informationen und Berechnungen zur Künstlersozialabgabe. Dies stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.