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Kurzcheck für Veranstalter und Vereine

Künstlersozialabgabe für Veranstaltungen prüfen: Kurzcheck in sechs Fragen

Konzertveranstalter, Theater und Gastspieldirektionen, für die Veranstaltungen ein wesentlicher Zweck sind, nennt das Künstlersozialversicherungsgesetz als typische Verwerter (§ 24 KSVG). Vereine, Kommunen und Unternehmen, die nur nebenbei Veranstaltungen ausrichten, sind das nicht automatisch. Für sie kommt es auf die Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr an, und bei höchstens drei Veranstaltungen mit Eintritt oder Unkostenbeitrag kann eine Ausnahme gelten, sofern die Veranstaltungen nicht der eigenen Werbung dienen.

Der Kurzcheck fragt deshalb zuerst, welche Rolle Veranstaltungen bei Ihnen spielen, und ordnet Ihre Gagen und Honorare danach ein.

Umfang
Dauer: wenige Minuten, sechs Fragen.
Datenschutz
Der Kurzcheck speichert keine Angaben zu Ihrer Person. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.

Prüfthemen

Was der Kurzcheck prüft

Zwei Einstiegsfragen klären zuerst, ob abgaberelevante Honorare anfallen und an wen sie fließen. Honorare für künstlerische oder publizistische Leistungen an Einzelpersonen, Einzelunternehmen oder eine GbR können die Künstlersozialabgabe auslösen; Zahlungen an eine GmbH, UG, AG, OHG oder KG gehören nicht dazu. Für typische Verwerter gibt es keine Geringfügigkeitsgrenze. Wer Kreative nur für die eigene Werbung beauftragt oder unter die Generalklausel fällt, wird erst abgabepflichtig, wenn die Honorare im Kalenderjahr zusammen 1.000 Euro übersteigen. Danach geht es um vier Themen.

  1. Meldung bis zum 31. März

    Wer abgabepflichtig ist, meldet der Künstlersozialkasse jährlich bis zum 31. März die Gesamtsumme der Gagen und Honorare des Vorjahres an selbstständige Musikerinnen, Schauspieler, Moderatorinnen und andere Mitwirkende. Der Kurzcheck fragt, ob diese Meldung abgegeben wird und wer dafür zuständig ist.

    Mehr dazu: KSK-Meldepflicht: Wer meldet was und bis wann?

  2. Monatliche Vorauszahlung

    Aus der gemeldeten Summe ergeben sich monatliche Vorauszahlungen, fällig jeweils zum 10. des Folgemonats. Sie entfallen nur, wenn der Monatsbetrag 40 Euro nicht übersteigt. Bei einem saisonalen Programm fällt leicht auf, dass Vorauszahlungen und tatsächliche Gagen auseinanderlaufen.

    Mehr dazu: Monatliche KSK-Vorauszahlung: Regeln 2026

  3. Aufzeichnungen für die Prüfung

    Bei einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung müssen Sie zeigen können, welche Gagen und Honorare an wen geflossen sind. Gagenabrechnungen, Verträge mit Mitwirkenden und Belege für Nebenkosten gehören deshalb vollständig zusammen.

    Mehr dazu: KSK-Prüfungs-Check

  4. Abgleich mit den Gagenabrechnungen

    Stimmt die gemeldete Summe mit den Gagenabrechnungen des Vorjahres überein? Ein Abgleich vor jeder Meldung zeigt, ob einzelne Veranstaltungen gefehlt haben.

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Andere Branche prüfen

Pflicht-Check, Prüfungs-Check und alle Kurzchecks finden Sie unter KSK-Checks im Überblick.

KSKlar bietet Informationen und Berechnungen zur Künstlersozialabgabe. Dies stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.