Kurzcheck für Veranstalter und Vereine
Künstlersozialabgabe für Veranstaltungen prüfen: Kurzcheck in sechs Fragen
Konzertveranstalter, Theater und Gastspieldirektionen, für die Veranstaltungen ein wesentlicher Zweck sind, nennt das Künstlersozialversicherungsgesetz als typische Verwerter (§ 24 KSVG). Vereine, Kommunen und Unternehmen, die nur nebenbei Veranstaltungen ausrichten, sind das nicht automatisch. Für sie kommt es auf die Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr an, und bei höchstens drei Veranstaltungen mit Eintritt oder Unkostenbeitrag kann eine Ausnahme gelten, sofern die Veranstaltungen nicht der eigenen Werbung dienen.
Der Kurzcheck fragt deshalb zuerst, welche Rolle Veranstaltungen bei Ihnen spielen, und ordnet Ihre Gagen und Honorare danach ein.
- Umfang
- Dauer: wenige Minuten, sechs Fragen.
- Datenschutz
- Der Kurzcheck speichert keine Angaben zu Ihrer Person. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.
Prüfthemen
Was der Kurzcheck prüft
Zwei Einstiegsfragen klären zuerst, ob abgaberelevante Honorare anfallen und an wen sie fließen. Honorare für künstlerische oder publizistische Leistungen an Einzelpersonen, Einzelunternehmen oder eine GbR können die Künstlersozialabgabe auslösen; Zahlungen an eine GmbH, UG, AG, OHG oder KG gehören nicht dazu. Für typische Verwerter gibt es keine Geringfügigkeitsgrenze. Wer Kreative nur für die eigene Werbung beauftragt oder unter die Generalklausel fällt, wird erst abgabepflichtig, wenn die Honorare im Kalenderjahr zusammen 1.000 Euro übersteigen. Danach geht es um vier Themen.
Meldung bis zum 31. März
Wer abgabepflichtig ist, meldet der Künstlersozialkasse jährlich bis zum 31. März die Gesamtsumme der Gagen und Honorare des Vorjahres an selbstständige Musikerinnen, Schauspieler, Moderatorinnen und andere Mitwirkende. Der Kurzcheck fragt, ob diese Meldung abgegeben wird und wer dafür zuständig ist.
Monatliche Vorauszahlung
Aus der gemeldeten Summe ergeben sich monatliche Vorauszahlungen, fällig jeweils zum 10. des Folgemonats. Sie entfallen nur, wenn der Monatsbetrag 40 Euro nicht übersteigt. Bei einem saisonalen Programm fällt leicht auf, dass Vorauszahlungen und tatsächliche Gagen auseinanderlaufen.
Mehr dazu: Monatliche KSK-Vorauszahlung: Regeln 2026
Aufzeichnungen für die Prüfung
Bei einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung müssen Sie zeigen können, welche Gagen und Honorare an wen geflossen sind. Gagenabrechnungen, Verträge mit Mitwirkenden und Belege für Nebenkosten gehören deshalb vollständig zusammen.
Mehr dazu: KSK-Prüfungs-Check
Abgleich mit den Gagenabrechnungen
Stimmt die gemeldete Summe mit den Gagenabrechnungen des Vorjahres überein? Ein Abgleich vor jeder Meldung zeigt, ob einzelne Veranstaltungen gefehlt haben.
Weiterlesen
- Künstlersozialabgabe für Eventagenturen
Gagen, Honorare und Meldung aus Sicht von Eventagenturen.
- KSK Veranstalter: Abgabepflicht im Überblick
Der Blogartikel zur Abgabepflicht von Veranstaltern.
- KSK-Pflicht 2026: Wer muss zahlen?
Die drei Bedingungen der Abgabepflicht im Überblick.
- KSK-Rechner
Abgabe aus der Honorarsumme berechnen, mit dem aktuellen Abgabesatz.
- KSK-Fristen und Meldetermine
Meldung und Vorauszahlungen im Kalender, auch als Abo.
Andere Branche prüfen
Pflicht-Check, Prüfungs-Check und alle Kurzchecks finden Sie unter KSK-Checks im Überblick.
KSKlar bietet Informationen und Berechnungen zur Künstlersozialabgabe. Dies stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

