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Kurzcheck für Steuerkanzleien

Künstlersozialabgabe in der eigenen Kanzlei prüfen: Kurzcheck in sechs Fragen

Steuerkanzleien zählen nicht zu den typischen Verwertern. Abgabepflichtig kann eine Kanzlei aber als Auftraggeberin werden, wenn sie für die eigene Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit selbstständige Kreative beauftragt, etwa für Logo, Website, Fotos oder Texte (§ 24 KSVG). Dafür gilt eine Freigrenze: Erst wenn diese Honorare im Kalenderjahr zusammen 1.000 Euro übersteigen, fällt die Abgabe an, dann allerdings auf die gesamte Summe.

Der Kurzcheck betrachtet ausschließlich Ihre eigene Kanzlei als Auftraggeberin.

Umfang
Dauer: wenige Minuten, sechs Fragen.
Datenschutz
Der Kurzcheck speichert keine Angaben zu Ihrer Person. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.

Prüfthemen

Was der Kurzcheck prüft

Zwei Einstiegsfragen klären zuerst, ob abgaberelevante Honorare anfallen und an wen sie fließen. Honorare für künstlerische oder publizistische Leistungen an Einzelpersonen, Einzelunternehmen oder eine GbR können die Künstlersozialabgabe auslösen; Zahlungen an eine GmbH, UG, AG, OHG oder KG gehören nicht dazu. Für typische Verwerter gibt es keine Geringfügigkeitsgrenze. Wer Kreative nur für die eigene Werbung beauftragt oder unter die Generalklausel fällt, wird erst abgabepflichtig, wenn die Honorare im Kalenderjahr zusammen 1.000 Euro übersteigen. Danach geht es um vier Themen.

  1. Meldung bis zum 31. März

    Ist Ihre Kanzlei abgabepflichtig, meldet sie der Künstlersozialkasse jährlich bis zum 31. März die Gesamtsumme der Honorare des Vorjahres für ihre Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Der Kurzcheck fragt, ob diese Meldung abgegeben wird.

    Mehr dazu: KSK-Meldepflicht: Wer meldet was und bis wann?

  2. Monatliche Vorauszahlung

    Aus der gemeldeten Summe ergeben sich monatliche Vorauszahlungen, fällig jeweils zum 10. des Folgemonats. Sie entfallen nur, wenn der Monatsbetrag 40 Euro nicht übersteigt. Bei kleinen Werbebudgets bleibt der Monatsbetrag oft darunter, das sollten Sie aber einmal nachrechnen.

    Mehr dazu: Monatliche KSK-Vorauszahlung: Regeln 2026

  3. Aufzeichnungen für die Prüfung

    Bei einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung müssen Sie zeigen können, welche Zahlungen für Ihre Werbung an selbstständige Kreative geflossen sind. Rechnungen für Website, Fotos, Texte und Gestaltung gehören deshalb auffindbar zusammen.

    Mehr dazu: KSK-Prüfungs-Check

  4. Abgleich mit den Werberechnungen

    Stimmt die gemeldete Summe mit den Rechnungen für Werbung des Vorjahres überein? Ein Abgleich vor der Meldung zeigt, ob die Freigrenze tatsächlich überschritten war und alle Zahlungen erfasst sind.

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Pflicht-Check, Prüfungs-Check und alle Kurzchecks finden Sie unter KSK-Checks im Überblick.

KSKlar bietet Informationen und Berechnungen zur Künstlersozialabgabe. Dies stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.