Kurzcheck für Steuerkanzleien
Künstlersozialabgabe in der eigenen Kanzlei prüfen: Kurzcheck in sechs Fragen
Steuerkanzleien zählen nicht zu den typischen Verwertern. Abgabepflichtig kann eine Kanzlei aber als Auftraggeberin werden, wenn sie für die eigene Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit selbstständige Kreative beauftragt, etwa für Logo, Website, Fotos oder Texte (§ 24 KSVG). Dafür gilt eine Freigrenze: Erst wenn diese Honorare im Kalenderjahr zusammen 1.000 Euro übersteigen, fällt die Abgabe an, dann allerdings auf die gesamte Summe.
Der Kurzcheck betrachtet ausschließlich Ihre eigene Kanzlei als Auftraggeberin.
- Umfang
- Dauer: wenige Minuten, sechs Fragen.
- Datenschutz
- Der Kurzcheck speichert keine Angaben zu Ihrer Person. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.
Prüfthemen
Was der Kurzcheck prüft
Zwei Einstiegsfragen klären zuerst, ob abgaberelevante Honorare anfallen und an wen sie fließen. Honorare für künstlerische oder publizistische Leistungen an Einzelpersonen, Einzelunternehmen oder eine GbR können die Künstlersozialabgabe auslösen; Zahlungen an eine GmbH, UG, AG, OHG oder KG gehören nicht dazu. Für typische Verwerter gibt es keine Geringfügigkeitsgrenze. Wer Kreative nur für die eigene Werbung beauftragt oder unter die Generalklausel fällt, wird erst abgabepflichtig, wenn die Honorare im Kalenderjahr zusammen 1.000 Euro übersteigen. Danach geht es um vier Themen.
Meldung bis zum 31. März
Ist Ihre Kanzlei abgabepflichtig, meldet sie der Künstlersozialkasse jährlich bis zum 31. März die Gesamtsumme der Honorare des Vorjahres für ihre Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Der Kurzcheck fragt, ob diese Meldung abgegeben wird.
Monatliche Vorauszahlung
Aus der gemeldeten Summe ergeben sich monatliche Vorauszahlungen, fällig jeweils zum 10. des Folgemonats. Sie entfallen nur, wenn der Monatsbetrag 40 Euro nicht übersteigt. Bei kleinen Werbebudgets bleibt der Monatsbetrag oft darunter, das sollten Sie aber einmal nachrechnen.
Mehr dazu: Monatliche KSK-Vorauszahlung: Regeln 2026
Aufzeichnungen für die Prüfung
Bei einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung müssen Sie zeigen können, welche Zahlungen für Ihre Werbung an selbstständige Kreative geflossen sind. Rechnungen für Website, Fotos, Texte und Gestaltung gehören deshalb auffindbar zusammen.
Mehr dazu: KSK-Prüfungs-Check
Abgleich mit den Werberechnungen
Stimmt die gemeldete Summe mit den Rechnungen für Werbung des Vorjahres überein? Ein Abgleich vor der Meldung zeigt, ob die Freigrenze tatsächlich überschritten war und alle Zahlungen erfasst sind.
Weiterlesen
- Eigenwerbung und KSK: Marketing abgabepflichtig
Der Blogartikel zur Abgabe auf eigene Werbung.
- KSK-Pflicht 2026: Wer muss zahlen?
Die drei Bedingungen der Abgabepflicht im Überblick.
- KSK-Pflicht-Check
Klärt in wenigen Fragen, ob Ihre Kanzlei überhaupt abgabepflichtig ist.
- KSK-Rechner
Abgabe aus der Honorarsumme berechnen, mit dem aktuellen Abgabesatz.
- KSK-Fristen und Meldetermine
Meldung und Vorauszahlungen im Kalender, auch als Abo.
Andere Branche prüfen
Pflicht-Check, Prüfungs-Check und alle Kurzchecks finden Sie unter KSK-Checks im Überblick.
KSKlar bietet Informationen und Berechnungen zur Künstlersozialabgabe. Dies stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

