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Kurzcheck für Verlage

Künstlersozialabgabe im Verlag prüfen: Kurzcheck in sechs Fragen

Verlage nennt das Künstlersozialversicherungsgesetz ausdrücklich als typische Verwerter (§ 24 KSVG). Wer freie Autorinnen, Übersetzer, Lektorinnen oder Illustratoren bezahlt, hat deshalb in aller Regel mit der Künstlersozialabgabe zu tun. Offen ist meist nicht das Ob, sondern wie sauber Meldung, Vorauszahlung und Aufzeichnungen im Verlagsalltag laufen.

Umfang
Dauer: wenige Minuten, sechs Fragen.
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Prüfthemen

Was der Kurzcheck prüft

Zwei Einstiegsfragen klären zuerst, ob abgaberelevante Honorare anfallen und an wen sie fließen. Honorare für künstlerische oder publizistische Leistungen an Einzelpersonen, Einzelunternehmen oder eine GbR können die Künstlersozialabgabe auslösen; Zahlungen an eine GmbH, UG, AG, OHG oder KG gehören nicht dazu. Für typische Verwerter gibt es keine Geringfügigkeitsgrenze. Wer Kreative nur für die eigene Werbung beauftragt oder unter die Generalklausel fällt, wird erst abgabepflichtig, wenn die Honorare im Kalenderjahr zusammen 1.000 Euro übersteigen. Danach geht es um vier Themen.

  1. Meldung bis zum 31. März

    Abgabepflichtige Verlage melden der Künstlersozialkasse jährlich bis zum 31. März die Gesamtsumme der Honorare, die sie im Vorjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlt haben. Der Kurzcheck fragt, ob diese Meldung abgegeben wird und ob jemand im Verlag fest dafür zuständig ist.

    Mehr dazu: KSK-Meldepflicht: Wer meldet was und bis wann?

  2. Monatliche Vorauszahlung

    Aus der gemeldeten Summe ergeben sich monatliche Vorauszahlungen, fällig jeweils zum 10. des Folgemonats. Sie entfallen nur, wenn der Monatsbetrag 40 Euro nicht übersteigt. Gerade bei schwankenden Programmen lohnt der Blick, ob die Vorauszahlungen zur tatsächlichen Honorarsumme passen.

    Mehr dazu: Monatliche KSK-Vorauszahlung: Regeln 2026

  3. Aufzeichnungen für die Prüfung

    Bei einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung müssen Sie zeigen können, welche Honorare an wen geflossen sind. Für Verlage heißt das: Autorenhonorare, Übersetzungs- und Illustrationshonorare sowie Lektoratsrechnungen gehören vollständig und auffindbar zusammen.

    Mehr dazu: KSK-Prüfungs-Check

  4. Abgleich mit den Honorarrechnungen

    Stimmt die gemeldete Summe mit den Honorarrechnungen des Vorjahres überein? Ein Abgleich vor jeder Meldung zeigt Lücken, bevor eine Prüfung sie findet. Der Kurzcheck fragt, wann Sie das zuletzt getan haben.

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Andere Branche prüfen

Pflicht-Check, Prüfungs-Check und alle Kurzchecks finden Sie unter KSK-Checks im Überblick.

KSKlar bietet Informationen und Berechnungen zur Künstlersozialabgabe. Dies stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.