Kurzcheck für Verlage
Künstlersozialabgabe im Verlag prüfen: Kurzcheck in sechs Fragen
Verlage nennt das Künstlersozialversicherungsgesetz ausdrücklich als typische Verwerter (§ 24 KSVG). Wer freie Autorinnen, Übersetzer, Lektorinnen oder Illustratoren bezahlt, hat deshalb in aller Regel mit der Künstlersozialabgabe zu tun. Offen ist meist nicht das Ob, sondern wie sauber Meldung, Vorauszahlung und Aufzeichnungen im Verlagsalltag laufen.
- Umfang
- Dauer: wenige Minuten, sechs Fragen.
- Datenschutz
- Der Kurzcheck speichert keine Angaben zu Ihrer Person. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.
Prüfthemen
Was der Kurzcheck prüft
Zwei Einstiegsfragen klären zuerst, ob abgaberelevante Honorare anfallen und an wen sie fließen. Honorare für künstlerische oder publizistische Leistungen an Einzelpersonen, Einzelunternehmen oder eine GbR können die Künstlersozialabgabe auslösen; Zahlungen an eine GmbH, UG, AG, OHG oder KG gehören nicht dazu. Für typische Verwerter gibt es keine Geringfügigkeitsgrenze. Wer Kreative nur für die eigene Werbung beauftragt oder unter die Generalklausel fällt, wird erst abgabepflichtig, wenn die Honorare im Kalenderjahr zusammen 1.000 Euro übersteigen. Danach geht es um vier Themen.
Meldung bis zum 31. März
Abgabepflichtige Verlage melden der Künstlersozialkasse jährlich bis zum 31. März die Gesamtsumme der Honorare, die sie im Vorjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlt haben. Der Kurzcheck fragt, ob diese Meldung abgegeben wird und ob jemand im Verlag fest dafür zuständig ist.
Monatliche Vorauszahlung
Aus der gemeldeten Summe ergeben sich monatliche Vorauszahlungen, fällig jeweils zum 10. des Folgemonats. Sie entfallen nur, wenn der Monatsbetrag 40 Euro nicht übersteigt. Gerade bei schwankenden Programmen lohnt der Blick, ob die Vorauszahlungen zur tatsächlichen Honorarsumme passen.
Mehr dazu: Monatliche KSK-Vorauszahlung: Regeln 2026
Aufzeichnungen für die Prüfung
Bei einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung müssen Sie zeigen können, welche Honorare an wen geflossen sind. Für Verlage heißt das: Autorenhonorare, Übersetzungs- und Illustrationshonorare sowie Lektoratsrechnungen gehören vollständig und auffindbar zusammen.
Mehr dazu: KSK-Prüfungs-Check
Abgleich mit den Honorarrechnungen
Stimmt die gemeldete Summe mit den Honorarrechnungen des Vorjahres überein? Ein Abgleich vor jeder Meldung zeigt Lücken, bevor eine Prüfung sie findet. Der Kurzcheck fragt, wann Sie das zuletzt getan haben.
Weiterlesen
- Künstlersozialabgabe für Verlage
Welche Honorare ein Verlag melden muss, mit Beispielrechnung.
- Lektorat und Künstlersozialabgabe
Wann Lektorat zur Abgabe zählt und wann das Korrektorat anders liegt.
- KSK Verlag: Abgabepflicht klar erklärt
Der Blogartikel zur Abgabepflicht von Verlagen.
- KSK-Rechner
Abgabe aus der Honorarsumme berechnen, mit dem aktuellen Abgabesatz.
- KSK-Fristen und Meldetermine
Meldung und Vorauszahlungen im Kalender, auch als Abo.
Andere Branche prüfen
Pflicht-Check, Prüfungs-Check und alle Kurzchecks finden Sie unter KSK-Checks im Überblick.
KSKlar bietet Informationen und Berechnungen zur Künstlersozialabgabe. Dies stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

